Auch 80 Jahre nach Ende der beiden Weltkriege geht von nicht detonierten Kampfmitteln und militärischen Hinterlassenschaften eine deutliche Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Während des zweiten Weltkrieges wurden allein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ca. 1,4 Millionen Tonnen Bombenlast auf über 1.000 Städte abgeworfen. Im Zuge des unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg anschließenden Kalten Krieges fanden weiterhin erhebliche militärische Aktivitäten auf den Truppenübungsplätzen des geteilten Deutschlands statt. Damit einhergehend wurden große Flächen mit Kampfmitteln aller Art belastet, welche heute durch öffentliche Träger und Investoren neu erschlossen werden.

Welchen Nutzen hat also die Gründung eines Unternehmens im Bereich der Kampfmittelbergung?

Im Rahmen der Gefahrenabwehr sind mit Kampfmitteln belastete Flächen (sog. Kampfmittelverdachtsflächen) vor jeder bodeneingreifenden Maßnahme durch private Kampfmittelfirmen zu prüfen und eine Kampfmittelfreiheit herzustellen. Als Kampfmittelverdachtsfläche gelten hier nicht nur ehemalige Truppenübungsplätze, sondern alle Bereiche, auf denen während der beiden Weltkriege Kampfhandlungen, Übungen und Truppenverlegungen stattgefunden haben. Diese umfassen u.a. sämtliche bombardierte Stadtgebiete, Industrieanlagen, Verkehrswege und Infrastruktur sowie die unzähligen nicht dokumentierten Bereiche, auf denen es zu Bodenkämpfen kam.
Aufgrund der Blindgängerrate von 10 bis 15 % sowie mehrerer Jahrzehnte Verweildauer im Boden und der daraus resultierenden Gefahr durch Korrosion u.ä., wird der Kampfmittelräumung durch die zuständigen Ordnungsbehörden zunehmend mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Auf kampfmittelbelasteten Flächen ist dementsprechend kein Bauvorhaben ohne vorangegangener Erkundung und Beräumung durch Kampfmittelfirmen umsetzbar.
An dieser Stelle möchte die Kampfmittelbergung Lehmann als Dienstleistungsunternehmen im Sektor des Baugewerbes anknüpfen und die Grundlage zur kampfmittelfreien und sicheren Durchführung künftiger Bauprojekte im gesamten Bundesgebiet darstellen.

Die Kampfmittelbergung Lehmann


  • Zugelassenes Räumunternehmen nach § 7 SprengG
  • Langjährige Erfahrung als verantwortliche Person nach § 20 SprengG
  • Räumstellen- und Fachplanung
  • Erkundungsmaßnahmen mittels modernster Technik
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
  • Zulassung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV-R 101-004

Leistungen


  • Kampfmittelberatung
  • Baufeldfreimachung
  • Flächensondierung
  • Tiefensondierung / Bohrlochsondierung
  • Verdachtspunktbergung
  • Baubegleitende Kampfmittelsondierung
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
  • Bauüberwachung